Im August 2026 hat das russische Justizministerium die Forschungsstelle Osteuropa (FSO) an der Universität Bremen zur „unerwünschten Organisation“ erklärt. Damit wird nicht nur einer weiteren deutschen Forschungs- und Bildungseinrichtung die Arbeit auf dem Gebiet der Russischen Föderation untersagt. Mitarbeitende der Forschungsstelle werden verdächtigt, gegen die Interessen des russischen Staates zu arbeiten und insbesondere Kolleginnen und Kollegen mit russischer Staatsbürgerschaft und ihre Familien geraten so ins Visier der russischen Behörden.
Nach der Einstufung der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde (DGO) und des Zentrums für Osteuropa- und internationale Studien (ZOIS) als „extremistische Organisationen“ erhöht das russische Regime somit ein weiteres Mal den Druck auf Forschende in Deutschland und versucht, kritische Stimmen auch im Ausland einzuschüchtern. Seit 44 Jahren ist die Forschungsstelle Osteuropa ein zentraler Ort für Archiv-, Bildungs- und Forschungsarbeit zu Geschichte und Politik im östlichen Europa. Sie bündelt umfassende Expertise zur kritischen Analyse historischer Entwicklungen und ist Anlaufstelle für gefährdete Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aus der Region. Das Archiv der Forschungsstelle verwahrt mehr als 100.000 Dokumente, Fotografien und Kunstwerke zur Geschichte des Dissens, der politischen Opposition und der Funktionsweise autoritärer Regime in Ostmitteleuropa und der Sowjetunion. In der deutschen und internationalen Wissenschaftsgemeinschaft, insbesondere der historischen Osteuropaforschung, ist die FSO somit eine unverzichtbare Plattform und Partnerin im wissenschaftlichen Austausch.
Der VOH verurteilt das Vorgehen der russischen Behörden gegen die Forschungsstelle Osteuropa und solidarisiert sich mit den Kolleginnen und Kollegen. Das russische Regime will den kritischen und offenen Austausch über die Regionen hinweg unmöglich machen und bedroht in hybriden Operationen Forschende und Lehre und damit den deutschen Wissenschaftsstandort. Wir appellieren an die Bundes- und die Landesregierungen, diese Aggressionen klar als solche zu benennen und die betroffenen Einrichtungen aktiv darin zu unterstützen, sich gegen künftige hybride Attacken wehren zu können.