Für einen Verzicht Deutschlands
auf sein Eigentum an Kulturgütern in Polen
Mit der Neubestimmung der deutsch-polnischen Grenze entlang der Oder/Neiße-Linie im August 1945 befanden sich mit einem Schlag Millionen von Büchern und Handschriften aus deutschen Sammlungen auf polnischem Territorium. Seitdem sind sie in die Bestände polnischer Institutionen, vor allem Universitäten, aufgenommen worden, bleiben aber bis heute, 80 Jahre nach Kriegsende, Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen zwischen Polen und Deutschland. Polen betrachtet sich selbst als rechtmäßigen Eigentümer dieser Kulturgüter. Die Staatsbibliothek zu Berlin beharrt bis heute ihrerseits darauf, das Eigentum an den Büchern und Handschriften, die zum Schutz während des Krieges von deutschen Behörden aus Berlin gen Osten ausgelagert worden waren, nicht verloren zu haben. Eine deutsch-polnische Zusammenarbeit zu diesen Kulturgütern, eine Nutzung diesseits und jenseits der deutsch-polnischen Grenze, eine Vernetzung der deutschen und polnischen Bibliothekskataloge ist dadurch nach wie vor erschwert. Nutzer der Berliner Staatsbibliothek stoßen noch bei vielen Kataloganfragen auf den Vermerk „Kriegsverlust“, auch wenn bekannt ist, dass das gesuchte Buch in Polen existiert.
Es ist nicht zu verstehen, dass Deutschland weiterhin auf seinem Eigentum an diesen Büchern beharrt, obwohl Polen sich dieser Kulturgüter anders als im Falle deutschen Kulturguts in der Sowjetunion nicht als Raubgut bemächtigt hat und obwohl der Vernichtungskrieg Nazi-Deutschlands gegenüber Polen uns Nachfahren zu fortwährender Verantwortung für eine Versöhnung mit Polen verpflichtet. Achtzig Jahre nach Kriegsende und 25 Jahre nach Abschluss des deutsch-polnischen Vertrags „Gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit“ von 1991 herrscht in der Eigentumsfrage Stillstand. Wie lange soll das weitergehen? Weder das Völkerrecht als solches noch bestehende zwischenstaatliche Verträge hindern Deutschland daran, auf das – seiner Sicht nach weiter bestehende – Eigentum an den im Zweiten Weltkrieg ausgelagerten Büchern und Handschriften zu verzichten.
Wir, die Unterzeichner dieser Resolution, appellieren daher an die Bundesregierung und an den Deutschen Bundestag, nicht länger auf dem Eigentum an den kriegsbedingt verlagerten deutschen Büchern, die sich ohne polnisches Zutun nach Abnahme des Territoriums von Deutschland auf polnischem Boden wiederfanden, zu bestehen. Durch diesen Verzicht ließe sich die Aussöhnung mit unserem polnischen Nachbarn befördern und eine kulturelle Kooperation anstoßen, wie wir sie in den deutsch-französischen Beziehungen erreicht haben. Die Lähmung deutsch-polnischer Forschungen und Kooperationen, die dieses wichtige europäische Kulturerbe umgibt, muss beendet werden.
Von ihrer konfliktträchtigen rechtlichen Dimension befreit, könnten die Bücher eine enge kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen Polen und Deutschland ermöglichen. Den Büchern würde der Sinn ihrer Existenz zurückgegeben werden, nämlich von jedermann gelesen und studiert werden zu können. Sie gehören zu einem europäischen Kulturerbe, das es im Sinne einer gemeinsamen deutsch-polnischen Verantwortung auch gemeinsam zu bewahren gilt. Ein Eigentumsverzicht Deutschlands zum nächsten Jahrestag des Kriegsendes wäre ein von Polen dringend erwartetes und sehr konkretes Zeichen dafür, wie wichtig für Deutschland das gemeinsame Zusammenhalten gerade angesichts der wachsenden Herausforderungen für die europäische Wertegemeinschaft ist.
Prof. Dr. Martin Aust, Universität Bonn
PD Dr. Vanessa de Senarclens, Humboldt-Universität
Prof. Dr. Ricarda Vulpius, Universität Münster